Anerkennung oder Gleichstellung von ausländischen Abschlüssen
Anerkennung oder Gleichstellung von ausländischen Hochschulabschlüssen
Personen mit einer deutschen oder ausländischen Hochschulausbildung im Bereich der Sozialen Arbeit oder der Pädagogik können in Hessen einen Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung nach § 25b Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) vom 18.12.2006, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15.10.2014 (GVBl S. 241) stellen oder für Rheinland-Pfalz Ihr Zeugnis von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bewerten lassen, um sich anschließend direkt in einer Kita zu bewerben. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen und Ansprechpartner. Während des gesamten Prozesses in Hessen oder Rheinland-Pfalz können Sie in unseren Einrichtungen tätig sein. Bewerben Sie sich einfach initiativ bei unseren Kitas.
Hessen | Rheinland-Pfalz |
Hochschule RheinMain Website-Infos erhalten Sie: hier
Wir haben Ihnen Informationen zum Verfahren und eine zusammengestellt. | Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) Im Sekretariat der Kultusministerkonferenz Graurheindorferstraße 157 53117 Bonn zabservice@kmk.org
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Anerkennung von schulischen Ausbildungen
Ab wann können Sie in unseren Kindertageseinrichtungen arbeiten?
Während des Verfahrens der Anerkennung/Gleichstellung Ihres Hochschulabschlusses können Sie bereits als pädagogische Fachkraft in unseren Einrichtungen arbeiten. Diese Stellen werden meistens nicht ausgeschrieben. Wir freuen uns sehr, wenn Sie sich direkt initiativ bei den Einrichtungen bewerben.
Personen mit einer deutschen oder ausländischen schulischen Ausbildung im pädagogischen Bereich (z.B. Fachschulabschlüsse als Sozialassistentin und Sozialassistent, Erzieherin und Erzieher (einschl. ehem. DDR), Heilerziehungspflegerin und Heilerziehungspfleger) können einen Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung im Sinne der Mindestverordnung stellen.
Informationen hierzu erteilt für Hessen das Staatliche Schulamt Darmstadt-Dieburg und für Rheinland-Pfalz die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.