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Anerkennung oder Gleichstellung von ausländischen Abschlüssen

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Anerkennung oder Gleichstellung von ausländischen Abschlüssen
Anerkennung oder Gleichstellung von ausländischen Abschlüssen
© Bild von WOKANDAPIX auf Pixabay

Anerkennung von schulischen Ausbildungen

Ab wann können Sie in unseren Kindertageseinrichtungen arbeiten?

Während des Verfahrens der Anerkennung/Gleichstellung Ihres Hochschulabschlusses können Sie bereits als pädagogische Fachkraft in unseren Einrichtungen arbeiten. Diese Stellen werden meistens nicht ausgeschrieben. Wir freuen uns sehr, wenn Sie sich direkt initiativ bei den Einrichtungen bewerben.

 

Personen mit einer deutschen oder ausländischen schulischen Ausbildung im pädagogischen Bereich (z.B. Fachschulabschlüsse als Sozialassistentin und Sozialassistent, Erzieherin und Erzieher (einschl. ehem. DDR), Heilerziehungspflegerin und Heilerziehungspfleger) können einen Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung im Sinne der Mindestverordnung stellen.

 

Informationen hierzu erteilt für Hessen das Staatliche Schulamt Darmstadt-Dieburg und für Rheinland-Pfalz die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

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Bistum Limburg

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